DJJV Technikum:Urheberrecht

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Stelle in das DJJV Technikum nur Texte, Bilder und sonstige Inhalte ein, an denen Du die dafür nötigen Rechte besitzt bzw. für die Du die notwendige Erlaubnis der Rechteinhaber erhalten hast.

Das deutsche Urheberrecht regelt das Recht an eigenen Werken. Siehe hierzu [1].

Bilder unterliegen in Deutschland besonders komplizierten Rechten. Neben dem Fotografen und ggf. Bildbearbeiter als Urheber(n) sind die Rechte der abgebildeten Personen zu beachten (d.h. jeder Abgebildete muss der Veröffentlichung im DJJV Technikum zugestimmt haben, bevor das Bild hochgeladen wird). Ferner kann es sein, dass auf dem Bild sichtbare Gegenstände, Logos, Gebäude usw. dem Urheberrecht oder Verwendungsrecht Dritter unterliegen (dies könnte z.B. auch ein Vereins- oder Verbandslogo sein bzw. ein Kunstwerk an einer Dojowand). Auch hierzu ist die Zustimmung der Rechteinhaber einzuholen.