Kategorie:Verteidigung Messerangriffe

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Messerangriffe

Messerangriffe zählen zu den besonders bedrohlichen Angriffen. Der Angreifer verfügt über eine Waffe, mit der er stechen oder schneiden kann. Hiermit zugefügte Verletzungen können tödlich sein oder zu Verstümmelungen, Entstellungen und schwersten inneren und äußeren Schädigungen führen. Messerangriffe erfüllen in der Regel den Straftatbestand einer Gefährlichen Körperverletzung.

Bei gut ausgebildeten Messerangreifern ist davon auszugehen, dass eine erfolgreiche Verteidigung ganz ohne eigene Verletzungen sehr unwahrscheinlich ist. Wenn immer möglich, sollte deshalb die Flucht vorgezogen werden.

Ausprägungen

Je nach Absicht des Angreifers und Beschaffenheit der Waffe kann diese in

  • Messerhaltung: Die Klinge ist auf der Daumenseite der Faust.
  • Dolchhaltung: Die Klinge ist auf der Kleinfingerseite der Faust.
  • Faustmesserhaltung: Bei bestimmten Messerformen wie (verbotenen) Faustmessern oder wenn z.B. ein Schlüssel eines Bundes zum Stechen verwendet werden soll, kann die Klinge auch zwischen den Fingern aus der Faust herausragen.

Zum Stechen könnten neben Messern auch Werkzeuge (z.B. Schraubendreher oder Feile), lange Nägel oder Schrauben, abgebrochene Flaschen, Scherben, Brieföffner oder sonstige spitze Alltagsgegenstände verwendet werden. Wegen der Verfügbarkeit in allen Haushalten kann ein Angreifer sich solche Waffen sehr schnell verschaffen.

Schneidende oder zumindest reißende Angriffe sind auch z.B. mit Schlüsseln für Zylinderschlösser, Sägen oder Scherben denkbar.

Angriffswinkel

Messerangriffe können der Einfachheit halber nach ihrem Angriffswinkel durchnumeriert werden (hierbei wird anders als z.B. in den philippinischen Stilen üblich der Winkel aus Sicht des Angreifers bezeichnet, d.h. z.B. ein Messerstich von außen zum Hals hat sowohl mit rechts als auch mit links ausgeführt die Nummer 1):

  1. Messerschnitt oder Messerstich von außen zum Hals
  2. Messerschnitt oder Messerstich von innen zum Hals
  3. Messerschnitt oder Messerstich von außen zum Bauch oder Körperseite
  4. Messerschnitt oder Messerstich von innen zum Bauch oder Körperseite
  5. Messerstich geradlinie von vorne zum Bauch